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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AN DEN GEMEINDERAT DER PERSONALGEMEINDE IN DER KHG

VORBEMERKUNG
Mit dem Amtsantritt eines neuen Hochschulpfarrers hat es auch in der Personalgemeinde immer Veränderungen gegeben, die mit intensiven Diskussionen verbunden waren. Mit dem Amtsantritt von Pfarrer Löckemann haben sich diese Diskussionen verstärkt.
Seinem Amtsantritt ging eine längere Zeit der Vakanz voraus und die Zeit mit seinem Vorgänger war relativ „unruhig“. Im Bischöflichen Ordinariat bestanden Überlegungen zur strukturellen Klärung, die Pfarrer Löckemann aufgegriffen hat.
Aber auch aus der Personalgemeinde gab es Initiativen zur Veränderung, beispielsweise zur Sitzordnung im Kirchenraum. Darüber hinaus hat sich Pfarrer Löckemann in verschiedenen Kontexten positioniert.
Er hat Aufgaben im Verband der Malteser und in der überdiözesanen Hochschulseelsorge übernommen. Strukturelle und personelle Veränderungen in der KHG erfordern ungewöhnlich viel Zeit und Energie. 

Gleichzeitig aber machen sich in der Personalgemeinde Entwicklungen bemerkbar, die auch mit ihrer Altersstruktur verbunden sind. Vor allem aber steht auch die Personalgemeinde in einem kirchlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsprozess, der mit dem Begriff „Pastoraler Weg“ in der Diözese Mainz beschrieben wird. Diese verschiedenen Dynamiken brauchen viel Kommunikation; die Formulierung und Beantwortung von Fragen ist ein Mittel dieser Kommunikation. Sie ersetzen nicht das Gespräch und die Diskussion.

GOTTESDIENST

  1. Haben wir als Personalgemeinde Anspruch auf eine sonntägliche Eucharistiefeier wie bisher?
    Einen Anspruch im strengen Sinn haben die Gläubigen generell nicht. Von Seiten der Diözese besteht sicherlich der Wunsch quantitativ und qualitativ diesem Anspruch zu genügen. Die kirchenrechtliche Situation der Personalgemeinde (siehe unten) und der allgemeine Mangel an Priestern bedingt faktische Einschränkungen.
  2. Wer organisiert die Gottesdienste in puncto Zelebrant, Organist, Küster, usw.?
    Die Verwaltung der KHG die Gottesdienste in St. Albertus. In Zukunft wird verstärkt nötig sein, dass die Personalgemeinde unterstützend tätig wird, vor allem wenn es um den sonntäglichen 11-Uhr-Gottesdienst für die Personalgemeinde geht. 
  3. Ist der 19-Uhr-Gottesdienst nur für Studierende und Hochschulangehörige bestimmt?
    Der Abendgottesdienst soll vorrangig den Studierenden, die sich in der Regel nur eine überschaubare Zeit in Mainz aufhalten, die Erfahrung eines eigenen Ortes religiöser Erfahrung bieten. In den Abendgottesdienst kommen auch ältere Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Universität sowie Mitglieder der Personalgemeinde oder andere Christen. 
  4. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat die der Personalgemeinde in der Liturgie?
    Von Seiten des Hochschulpfarrers besteht deutlich die Einladung, dass die Mitglieder der Gemeinde aktiver liturgisch mitwirken. Diese willkommene Mitarbeit kann uns auch in unserem christlichen Selbstverständnis stärken und helfen, innere und äußere (hierarchische) Denkmodelle aufzulösen. Da die Personalgemeinde sich, wie es in ihrem Selbstverständnis heißt, als Gemeinde in der KHG konstituiert hat, hat die Gemeinde große Freiheiten in der Gottesdienstgestaltung. Sie realisiert diese Freiheit in unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Zelebranten bis hin zu priesterlosen Gottesdiensten. 
  5. Welche Kriterien muss eine Person erfüllen, um in der Personalgemeinde zu predigen?
    Prinzipiell kann jede Person in der Personalgemeinde predigen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Zelebranten oder mit den „Koordinatoren“ (siehe unten) ist wichtig. Die Predigt soll verständlich, hilfreich orientierend und religiös ermutigend sein.
  6. Wer sucht die Lieder für den Gottesdienst aus?
    In der Regel der Zelebrant oder der Kirchenmusiker/Organist. Es kann auch ein Mitglied der Gemeinde zusammen mit dem Zelebranten die Lieder aussuchen oder sie dem Zelebranten vorschlagen und dann mit dem Organisten absprechen bzw. diesen über die Auswahl informieren. Auch hier ist die Absprache mit den „Koordinatoren“ oder deren Informationsinnvoll.
  7. Wer bestimmt den Verwendungszweck für die sonntägliche Kollekte?
     Ist die Kollekte nicht für einen besonderen Zweck bestimmt, steht sie der KHG zur Verfügung. Besonders angekündigte Kollekten werden für den jeweiligen Zweck verwendet - und diese fordern die Spendenbereitschaft der Gemeinde heraus! 
  8. Was ist aus der Kaffeebar geworden?
    Der Welt-Laden bietet Kaffee an, der Service inder Kirche wurde eingestellt, da sich von Seiten der Personalgemeinde keine Helfer/innen mehr fanden. Andererseits bietet das Angebot des Welt-Ladens auch die Gelegenheit, ihn und die Studierenden, die ihn organisieren, zu unterstützen. Die jetzige Situation ist eine Chance, die Integration der Personalgemeinde in andere Angebote in der KHG zu realisieren. Mitglieder der Personalgemeinde nehmen das Angebot des Welt-Ladens wahr, bei besonderen Anlässen gibt es eine gute Kooperation.   
  9. Was macht ein “Koordinator für liturgische Dienste” und wer ist das zurZeit?
    Da die aktive Beteiligung von Mitgliedern der Gemeinde intensiviert wird, braucht es hierfür einen Koordinator. Z.Z. sind das Günther Götz und Friedemann Paulus. Ihre vielfältigen Aufgaben wurden in einer Rundmail beschrieben:
  10. >>>  Aufgabenfeld  „Koordinator für liturgische Dienste“
    a. vom Sekretariat zugeschickte Gottesdienstpläne sichten auf Leerstellen bei Zelebranten
    b. Vertretungen bei Leerstellen: Anfrage an Liturgiekreis (oder ein anderes Team, das sich zu Gottesdienstgestaltungen bereiterklärt hat), ob Gestaltung eines (priesterlosen) Gottesdienstes möglich ist;
    Andernfalls Kontakt zu Sekretariat mit Bitte, für eine Vertretung zu sorgen;
    c. bei Vertretungen: Anfrage an vertretenden Zelebranten, welche Art von Unterstützung benötigt wird (Lieder, Texte, Predigt);
    d. Kontakt zu Liturgiekreis bzw. anderen Teams, ob Unterstützung gegeben werden kann. 
  11. Wird nach den Menschen geschaut, die 'still' der Personalgemeinde den Rücken kehren?
    Die Gründe für einen zurückgehenden Gottesdienstbesuch sind sicherlich vielfältig. Für einige wird der Weg zur KHG zu beschwerlich. Diese Personen sollten sich bei der Gemeinde melden, denn wir können einen Besuchs- oder Fahrdienst organisieren - wenn auch in bescheidenem Umfang. Andere sind umgezogen und haben einen weiten Weg am Sonntagmorgen zu bewältigen. Wieder andere sind mit einzelnen Elementen des Gottesdienstes (Sitzordnung, liturgische Gestaltung, Predigt usw.) nicht zufrieden.
    Sie sind aufgefordert, dies zu benennen und dem Gemeinderat zu sagen. Inwieweit dann Abhilfe geschaffen werden kann, muss offen bleiben und im Einzelfall bedarf es des Gesprächs. Schließlich kann man festhalten, dass es erhebliche Schwankungen gibt und nicht immer weniger, sondern auch gelegentlich mehr Gottesdienstbesucher gibt. Neben den besonderen Bedingungen der Personalgemeinde gilt der Trend des Kirchenbesuchs generell in Deutschland auch für uns.
  12. An wen kann man sich wenden, wenn man sich engagieren möchte?
    An den Gemeinderat.

INFRASTRUKTUR UND GEBÄUDE

  1. Wer ist Hausherr des Kirchengebäudes St. Albertus?
    Die Kirche gehört dem Bistum, wie auch die gesamte Anlage der KHG. Die KHG nutzt das Gebäude als liturgischen Raum, ebenso die Personalgemeinde. Die Personalgemeinde hat sich sowohl der Pfarrkuratie (insbesondere durch die Tätigkeiten des bisherigen Verwaltungsrats) als auch der KHG zugeordnet und sich auch um eine Reihe von Fragen, die nicht unmittelbar die Personalgemeinde als Gottesdienstgemeinde berühren, gekümmert. Der Hochschulpfarrer ist für die Kirche zuständig und deshalb entscheidungsbefugt.
  2. Wie viele Gläubige wohnen ungefähr auf dem Territorium der Pfarrkuratie?
    Laut Schematismus ca. 155 Katholiken.
  3. Ist die KHG auch für die Personalgemeinde tätig?
    Ja, das Sekretariat übernimmt auch Aufgaben für die Personalgemeinde.
  4. Wird es wieder einen Glockenturm geben?
    Aller Voraussicht nach nein. 
  5. Warum gibt es keinen Verwaltungsrat mehr?
    Der Bereich der KHG und der Pfarrkuratie St. Albertus wird im Rahmen des „Pastoralen Wegs“ neu geordnet. Im Vorgriff auf diese Entwicklung und bei der genauen Prüfung der rechtlichen Grundlagen erwies sich der Fortbestand des Verwaltungsrats als nicht gesichert. Deshalb hat der Verwaltungsrat sein Mandat an den Pfarrgemeinderat zurückgegeben, obwohl gegen die Tätigkeit des Verwaltungsrats in der Vergangenheit keine Bedenken erhoben worden waren, weder von Seiten des jeweiligen Hochschulpfarrers noch der Diözesanverwaltung.
    Pfarrer Löckemann hatte die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Verwaltungsrats geklärt und daraufhin festgehalten, dass der Verwaltungsrat tatsächlich nicht als Rat der Pfarrkuratie St. Albertus fungierte.
    Dann hat er, da er als  Pfarrer der Pfarrkuratie St. Albertus ohne rechtmäßigen Verwaltungsrat allein auch nicht handeln darf, dem Bistum Mainz  einen sogenannten Verwalter für die Pfarrkuratie vorgeschlagen.
    Dieser wurde vom Bistum dann auch zum 1.2.2019 ernannt (gm. § 22 KVVG).
    Es handelt sich um Herrn Ulf Reermann, Personalvorstand der Malteser Deutschland. Er ist von Hause aus Jurist und ist Mitglied des Beirats der Pax-Bank Mainz.

ZUKUNFT

  1. Was bedeutet der Pastorale Weg für die Personalgemeinde?
    Die Personalgemeinde hat sich selbstständig als Gemeinde konstituiert – eingebunden in die kirchlichen Strukturen der Pfarrkuratie und der Hochschulseelsorge. Künftig werden wir wohl innerhalb einer größeren Pfarrei (verstanden als Verwaltungseinheit) eine von mehreren Gemeinden oder “Kirchorten” sein.
    Wie wir in die neuen Strukturen eingefügt werden, wird ein Ergebnis des „Pastoralen Wegs“ sein. Die Rechte von Gemeinden und „Kirchorten“ müssen dabei geklärt werden. Die aktive Beteiligung am „Pastoralen Weg“ ist auch deshalb wichtig, damit wir unseren Platz mitdefinieren können.
  2. Inwiefern gibt es eine Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden?
    Im „Pastoralen Weg“ wird dies wichtig werden. Bis jetzt gibt es eine gute Tradition der Kooperation bei einzelnen Veranstaltungen und Gottesdiensten mit der ESG.
  3. Wäre es sinnvoll, dass die Personalgemeinde eigene Teilzeitkräfte zur Verfügung hat?
    Dies wäre sinnvoll, damit die vielfältigen Aufgaben wachsender Selbsttätigkeit gut bearbeitet werden können. Die Finanzierung (z.B. eines Minijobs) bedarf aber einer rechtlichen Absicherung (z.B. eines Vereins der Personalgemeinde) und dauerhafter Spenden.
    Außerdem wird es im Rahmen des “Pastoralen Weges” Regelungen geben müssen, wie die Gemeinden und “Kirchorte” eine finanzielle Selbstständigkeit erhalten können.
  4. Welchen Stellenwert hat das Ilbenstadt-Wochenende für die Personalgemeinde?
    Für einen Teil der Gemeinde hat es bildenden und vor allem kommunikativen Wert. Manche Gesprächsrunden sind meinungsbildend, mitunter setzen sie Impulse für die weitere Arbeit in der Gemeinde frei, wie derzeit zum Thema Liturgie. In Ilbenstadt entsteht Identität der Gemeinde, weil das Wochenende eine Tradition der Gemeinde darstellt.
  5. Was sind die größten Herausforderungen für die Personalgemeinde in der nächsten Zukunft?
    Die Personalgemeinde als Gottesdienstgemeinde wird die Sorge für ihren Gottesdienst in verschiedener Weise stärken. Sie wird im „Pastoralen Weg“ ihren Platz und ihren besonderen Beitrag zur Bildung einer neuen „Pfarrei“ definieren und sie wird – vor allem – sich Aufgaben stellen, die über die Selbstsorge hinausgehen. 
  6. Welchen Stellenwert hat die KHG an den Hochschulen und an der Universität und wie ist die Personalgemeinde mit diesen Institutionen verbunden?
    Die Personalgemeinde ist aus der KHG zu einem Zeitpunkt und in der Zeit entstanden, als die Arbeit der KHG und die Mitgliedschaft vieler ihrer Mitglieder in der Universität (und später in den Hochschulen) selbstverständlich gewesen ist. Mit der Ausdifferenzierung der verschiedenen Gruppen, nämlich der Studierenden, der an den Hochschulen und an der Universität beruflich Tätigen und der Mitglieder, die nicht mehr an der Hochschule waren, ist die KHG sozialstrukturell plural geworden.
    Mit dem Amtsantritt von Pfarrer Löckemann haben schon länger notwendige Klärungsprozesse stattgefunden, die die Eigenständigkeit der Personalgemeinde bestärkt, gleichzeitig aber auch ihre Verbindung mit der Kuratie St. Albertus und mit der Studierendenseelsorge gelockert haben. Etliche Mitglieder der Hochschulen und der Universität besuchen den Gottesdienst der Personalgemeinde.
  7. Was ist der Unterschied zwischen der bisherigen Tätigkeit des PGR und der künftigen Aufgabe der Steuerung?
    Unser Gemeinderat ist der Ort, wo pastorale Ziele mitformuliert und beschlossen werden. Der Gemeinderat ist verstärkt als Leitung wahrzunehmen. Das ist bei seiner Wahl zu beachten.